Therapieverfahren
Wie Sie vielleicht wissen, gibt es die verschiedene psychotherapeutische Ansätze. Für den Laien ist es manchmal schwer, sich ein Bild davon zu machen, welche Therapieverfahren seriös sind und bei welchen Verfahren Zweifel an der Wirksamkeit angebracht sind.
Daher ist es für Sie zunächst einmal wichtig zu wissen, dass es drei Therapieverfahren gibt, die in Deutschland von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt werden. Hierbei handelt es sich um:
* Psychoanalytische Therapie
* tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
* Verhaltenstherapie
Diese drei Verfahren sind qualitativ gleichwertig. Für den Patienten ist es wichtig, gemeinsam mit dem Therapeuten zu besprechen, welches Verfahren im Einzelfall am geeignetsten ist.
Alle anderen Therapieformen, (wie Gestalttherapie, Psychodrama, Familientherapie, Bioenergetik, Körperpsychotherapie etc.) werden von den Krankenkassen und den kassenärztlichen Vereinigungen nicht anerkannt. Dies wird mit der mangelnden wissenschaftlichen Überprüfung dieser Verfahren begründet. Daher werden die Kosten solcher Psychotherapien für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen auch nicht erstattet.
Zu der psychoanalytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie haben Sie auf meiner Homepage bereits einige Informationen finden können. Wenn Sie sich für eine Verhaltenstherapie interessieren, empfehle ich Ihnen, mit einem Verhaltenstherapeuten Kontakt aufzunehmen oder sich an die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (siehe Links) zu wenden.
Für Sie könnte wichtig sein: Nicht jeder Psychotherapeut darf jede Form der Psychotherapie ausüben. Vielmehr benötigt jedes der drei Verfahren eine eigene Zulassung. Bei mir können Sie eine psychoanalytische Therapie und eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie durchführen.
Zu den Unterschieden der Psychotherapieverfahren gehören auch Unterschiede in der Anzahl der Behandlungsstunden, die hierfür notwendig sind und von den Krankenkassen genehmigt werden.
Dabei gilt grundsätzlich, dass Psychotherapeuten mit einer Zulassung für Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie i.d.R. bis zu 100 Stunden bei einem Patienten abrechnen dürfen, bei einem Psychotherapeuten mit Zulassung für Psychoanalyse können pro Patient bis zu 300 Stunden abgerechnet werden.