Für den Patienten ist die Sicherheit wichtig, dass in der Psychotherapie kein Mißbrauch des Vertrauensverhältnisses entsteht, welches eine intensive therapeutische Behandlung mit sich bringt.
Die für mich geltenden ethischen Richtlinien können Sie dem unten stehenden Text entnehmen:
"Ziel psychotherapeutischer Arbeit ist es, seelisch-körperliches Leiden zu heilen, zu mindern oder Verschlechterungen entgegen zu wirken. Individualpsychologische Psychotherapie findet in einem durch die Behandlungstheorie definierten Setting statt.
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Für die Bearbeitung neurotischer Störungen ist der professionelle Umgang des/der PsychotherapeutIn mit den eigenen Phantasien und denen des/der PatientIn notwendig. Diese Phantasien in reale Handlungen umzusetzen, ist ein Kunstfehler.
A) Ethische Grundsätze für Mitglieder und Weiterbildungskandidaten
1. Jeder/jede PsychotherapeutIn ist verpflichtet, berufsethische Grundsätze zu respektieren, die Abhängigkeit der Patienten nicht auszunützen, die besondere psychotherapeutische Beziehung zu schützen und die eigene berufliche Kompetenz zu sichern. Dies gilt gleicherweise für Beziehungen in Lehranalyse, Persönlichkeitsanalyse und Supervision.
2. Der/die PsychotherapeutIn verstößt gegen die berufsethischen Grundsätze, wenn er oder sie z.B.
- die Schweigepflicht verletzt;
- den/die PatientIn materiell oder finanziell ausbeutet;
- eine eigene schwere psychische Störung nicht behandeln läßt;
- den/die PatientIn während oder nach der Psychotherapie sexuell missbraucht;
- mit dem/der PatientIn im Behandlungszeitraum sexuell verkehrt;
- mit dem/der PatientIn während oder nach der Psychotherapie sexuellen Kontakt aufnimmt;
- während oder nach der Psychotherapie an dem/der PatientIn sexuelle Handlungen vornimmt oder diese zulässt.
B) Verfahren zur Anhörung, Beratung und Hilfestellung in Fragen möglicher Uberschreitung ethischer Grenzen durch Vertrauensleute
Jedes Institut (AAI-Berlin, siehe Links) benennt zwei Vertrauensleute, die vom Ethikkomitee berufen und vom Bundesvorstand
bestätigt werden.
Ihre Aufgaben gestalten sich wie folgt:
a) Sie sind Ansprechpartner für Patienten und Lehranalysanden, die wegen möglicher Grenzüberschreitungen
im analytischen Prozess in Bedrängnis sind. Sie sind ebenfalls Ansprechpartner für ratsuchende KollegInnen.
Sie werden beratend tätig.
b) Es wird in der Regel nur eine Vertrauensperson tätig.
c) Die Vertrauensleute treten mindestens einmal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch unter Wahrung des
Schutzes der Anonymität aller Betroffenen zusammen.
d) Die Vertrauensleute unterliegen ansonsten der Schweigepflicht. Eine Entbindung von der Schweigepflicht
muss schriftlich durch die Ratsuchenden erfolgen.
e) Vertrauensleute dürfen in der DGIP keine leitenden Funktionen haben und nicht Mitglied der Schiedskommission sein.
f) Bevor es zu einem Verfahren durch den Bundesvorstand kommt, sollte der/die KlägerIn mit einer vom Bundesvorstand bestätigten Vertrauensperson gesprochen haben.
C) Schiedsordnung
Bei gravierendem Verstoß gegen ethische Grundsätze findet die Schiedsordnung der DGIP Anwendung (§ 16 der Satzung der DGIP).
D) Ethikkomitee
Das Ethikkomitee ist Koordinationsstelle für Ethikfragen in der DGIP und Ansprechpartner für alle Gremien der DGIP, einschließlich des Gremiums der Vertrauensleute und der Schiedsstelle. Seine Aufgaben sind zum
Beispiel die Anregung und Durchführung von Seminaren, Vermittlung von Vertrauenspersonen, von PsychotherapeutInnen und sog. "NachfolgetherapeutInnen" nach einem Missbrauch, Vertretung nach außen
bei ethischen Fragestellungen, Mitarbeit in entsprechenden Gremien der DGPT oder in anderen Verbänden.
Die berufsethischen Grundsätze sind bindend für alle Fachmitglieder und Weiterbildungskandidaten. Sie gelten vom Zeitpunkt ihrer Verabschiedung durch den Bundesvorstand am 25.06.2000."